Gleichschaltungsmaßnahmen
"Reichstagsbrandverordnung", Bücherverbrennungen und politischer Terror im März 1933
Mit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Regierung Hitler/Papen verschärfte sich die Situation um einiges. War die Publikation kritischer Artikel und Schriften in einem eingeschränkten Maße bis dahin noch möglich, so bedeuteten neue Verordnungen und der nun einsetzende Terror die Ausschaltung aller rechtsstaatlicher Prinzipien und oppositioneller Bewegungen.
Die am 4. Februar 1933 erlassene Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes bedeutete eine massive Einschränkung der Versammlungs- und Pressefreiheit. In der nur einige Wochen später, am 28. Februar, erlassenen "Reichstagsbrandverordnung" (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) werden unter Begründung der "Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" die in der Reichsverfassung garantierten Grundrechte außer Kraft gesetzt. Im ersten Paragraphen der Verordnung heißt es:
"Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig" (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933).
Kurz vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 wurde auf diese Weise der Terror "zum Schutz von Volk und Staat" zudem das Eingreifen der Reichsregierungen in die Belange der Länder gesetzlich 'legitimiert'. Schon im Februar wurden Veranstaltungen der links stehenden Parteien von Schlägertrupps der SA und SS heimgesucht, ihre Zeitungen verboten, tausende Angehörige der oppositionellen Parteien verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Die Schriftstellerverbände wurden gleichgeschaltet (Artikel zur Ausschaltung der Sektion für Dichtkunst in der Akademie der Künste), Verlagshäuser überfallen und geplündert. In Dresden brannten bereits am 8. März 1933 die Bücher: Unter dem Befehl des Sturmbannführers Seifert drangen SA-Standarten, gerüstet mit Karabinern, Handgranaten und Stahlhelmen in das Verlagsgebäude der sozialdemokratischen Dresdner Volkszeitung ein. Zwei Mitarbeiter des Verlagshauses, welche die Schlüssel zu den Räumen nicht herausgeben wollten, wurden über vier Treppen hinuntergeschleift und in der Pförtnerloge von 15 SA-Leuten zusammengeschlagen. Zahlreiche Schaulustige beobachteten die Plünderung und Verbrennung der Bücher auf dem Wettiner Platz. Ähnliches erlitten die Mitarbeiter des Braunschweiger Volksfreundes. Auch dort brannten die Bücher, das Haus der Zeitung wurde in eine Verhör- und Folterstätte 'umfunktioniert'. In weiteren Städten (Pirna, Zwickau, Leipzig, Münster, Würzburg, Heidelberg) fanden im März Bücherverbrennungen statt, die im Wesentlichen der Zerstörung der Partei-, Gewerkschafts- und Verlagshäuser dienten, letztlich der Zerstörung jeglicher oppositionellen Bewegungen im Dritten Reich.
In den nächsten Wochen fanden Bücherverbrennungen in weiteren deutschen Städten Deutschlands statt. Die Hitler-Jugend organisierte hauptsächlich auf Schulhöfen Bücherverbrennungen in Kaiserslautern (25. März), Wuppertal (1. April), Luckenwalde (7. April), Düsseldorf (11. April) und Berlin (um den 5. Mai auf mehreren Schulhöfen).
von Frank Voigt
Weiterführende Artikel
Die Ausschaltung der Sektion für Dichtkunst in der Akademie der Künste
