Professorenboykott und Schandpfähle
Kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 zeigte sich im verstärkten Aktionismus der NSDAP selbst oder ihrer nahen Organisationen bereits die klare Tendenz, den gesamten Staat gleichzuschalten.
Dies lies auch oder vielleicht erst recht die Hochschulen nicht unberührt. Bereits am 29. März ließ Oskar Stäbel, der Bundesführer des NSDStB, folgenden Erlass veröffentlichen: „[…] Deutsche Studenten, Deutsche Studentinnen!
[…]Im Hinblick auf die fast vollständige Verjüdung der deutschen Hochschulen hat der Bundesführer des Nationalsozialistischen Studentenbundes […] die Einführung des Numerus clausus für Juden, als auch die restlose Entfernung sämtlicher jüdischer Dozenten […] gefordert. Weiterhin ergeht […] folgende Anordnung:
Ab 1. April 1933 stehen vor den Hörsälen und Seminaren der jüdischen Professoren und Dozenten Posten der Studentenschaft, die die Aufgabe haben, die deutschen Studenten vor dem besuch solcher Vorlesungen und Seminare zu warnen, mit dem Hinweis, dass der betreffende Dozent als Jude von allen anständigen Deutschen berechtigt boykottiert wird. Für die Durchführung […] sorgen die einzelnen Hochschulgruppenführer zusammen mit den studentischen SA- und SS-Männern […]“[1]. Welch abschreckende Wirkung uniformierte SS- und SA-Kräfte, die eventuell sogar Namen notierten, vor den Vorlesungssälen hatten, lässt sich leicht vorstellen.[2]
Somit wurden die wenigen Studenten, die zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch betreffende Veranstaltungen besuchten, sogar vor dem offiziellen Beginn der „Aktion wider den undeutschen Geist“ am 12.4. mehr oder weniger davon abgehalten, an den Nationalsozialisten unliebsamen Kursen teilzunehmen.
Das mächtigste Werkzeug zur Beseitigung jüdischer Dozenten wurde jedoch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April. Damit wurde eine gesetzliche Grundlage für die Entlassung aller antinazistischen Beamten geschaffen. Diese konnten nun auf Grund mehrerer Paragraphen aus dem Staatsdienst entfernt werden:
§ 3 besagt, dass eine „nichtarische Abstammung“ zur Versetzung in den Ruhestand führt, die einzige Ausnahme galt hier für ehemalige Frontkämpfer des 1. Weltkrieges, eine Regelung die auf Drängen von Reichspräsident Hindenburg getroffen wurde. Doch selbst Dozenten, die durch diese Ausnahme geschützt waren, konnten noch immer über weitere Paragraphen entlassen werden. So nach § 4, der mit „bisheriger politischer Betätigung“ begründet wurde oder falls keine offensichtliche Begründung vorlag mit
§ 6, der die Versetzung in den Ruhestand „zur Vereinfachung der Verwaltung“ ohne Angabe von Gründen vorsah.
Das Ganze wurde in der Folgezeit jedoch noch weiter getrieben. Am 19. April häuften sich die Ereignisse regelrecht. Unter der Losung „Der Staat ist erobert. Die Hochschule noch nicht! Die geistige SA rückt ein. Die Fahne hoch!“ erfolgte der Aufruf durch die DSt, alle Professoren zu boykottieren, die der NS-Bewegung kritisch gegenüber standen. Damit einher ging der so genannte „Spionageerlass“. Die Studenten sollten alle Dozenten, die unter das Beamtengesetz fielen, also Juden, Kommunisten, Pazifisten, Liberale etc. mit eidesstattlicher Erklärung und möglichst belastenden Quellen (z. B. Zitaten aus Vorlesungen, Literaturverweisen) melden und somit die Durchführung des Beamtengesetzes weiter beschleunigen.
Am selben Tag wurde durch die Studentenschaft zur Errichtung von „Schandpfählen“ aufgerufen. Vom Wort her ein Synonym für mittelalterliche Pranger, waren hier einfache Baumstämme gemeint, die mit einer Höhe von ca. 2 Meter auf dem Gelände der Hochschulen errichtet werden sollten. Diese Stämme waren als Anschlagplatz für nicht parteikonforme Autoren gedacht, deren Werke je nach Grad der Unbeliebtheit mit verschiedenen Befestigungsformen (Reißzwecken für Juden, Vierzöller für „den Herrn Tucholsky“) angenagelt werden sollten. Diese Diffamierung galt „heute für die Schriftsteller, morgen für die Professoren“.[3] Die Errichtung der Schandpfähle ist laut Heiber für Dresden, Erlangen, Königsberg, Münster und Rostock belegt. Mit dieser Aktion schossen die Studenten jedoch über ihr Ziel hinaus.
Auf einer inoffiziellen Versammlung vieler Rektoren in der Schweiz kam man zu einer eindeutigen Verurteilung: „Die Universität lehnt vor Gegenwart und Zukunft jede Verantwortung hierfür ab.“
Auch dem Staat ging dies eindeutig zu weit. So hieß es in einem Telegramm aus dem Preußischen Kultusministerium, dass „die Errichtung der Schandpfähle bestimmt unterbunden“ werde.[4] Die im Großteil ablehnende Haltung führte zum Abbruch der Aktion am 4. Mai. Im Nachhinein ist sie wohl als blindes Vorauseilen einiger fanatischer Parteianhänger zu sehen.
Nach dem (zugegebenermaßen erzwungenen) Verlust vieler bedeutender Größen in Lehre und Forschung verkündete Kultusminister Rust bereits am 2. Mai, der „deutschen Studentenschaft obliege die Pflicht, den Ruf des deutschen Hochschulwesens wieder herzustellen“.[5] In Wirklichkeit war der Verlust für die Hochschullandschaft jedoch nicht wieder gutzumachen. Das dritte Reich sah in den Universitäten scheinbar nur ein notwendiges Übel, dessen Wirkungsbereich in den folgenden Jahren jedoch immer weiter eingeengt und reglementiert werden sollte, bis letztlich auch an den Hochschulen der Nationalsozialismus vollends die Kontrolle übernommen hatte und man wahrlich von einer Gleichschaltung sprechen konnte.
von Sebastian Schwind
[1] Vgl. Schottlaender, R.: Verfolgte Berliner Wissenschaft, Berlin 1988, S. 28.
[2] Anschauliche Beispiele für den Studentenschwund jüdischer Dozenten lassen sich in den Tagebüchern Victor Klemperers finden.
[3] Vgl. Heiber, H.: Universität unterm Hakenkreuz, Teil II.Die Kapitulation der Hohen Schulen, Band 1, München 1992, S.87f.
[4] Vgl. Heiber, S.88.
[5] Vgl. Heiber, S.96.
