Parteiverbote und Terror: Errichtung der NS-Diktatur bis April 1933

Die Lohn- und Beschäftigungspolitik zugunsten der Unternehmer und großen Konzerne verschärfte den Klassenantagonismus sozioökonomisch und wurde zugleich mithilfe der Ideologie der ›Volksgemeinschaft‹ harmonisierend verdeckt. Dies war nur möglich, indem die demokratischen Grundrechte der Weimarer Verfassung, die formal bis zum Juni 1945 bestehen blieb, weitgehend ausgehöhlt und diejenigen Organisationen zurückgedrängt und illegalisiert wurden, die sich bis dahin für die Interessen der lohnarbeitenden Klasse eingesetzt hatten. Dies betraf zum Einen die beiden großen Parteien der Arbeiterbewegung, die SPD und die KPD. Dies betraf zum Anderen die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP), die sich im Oktober 1931 aus einer linken Opposition in der SPD gegen den von ihr mehrheitlich mitgetragenen Sozialabbau und die Bewilligung von Rüstungskrediten, etwa zum Bau von Panzerkreuzern, um Kurt Rosenfeld (1877-1943), Max Seydewitz (1892-1987), Anna Siemsen (1882-1951) und Andreas Portune (1875-1945) gebildet hatte. Dies betraf auch die Kommunistische Partei-Opposition (KPO) um August Thalheimer (1884-1948) und Heinrich Brandler (1881-1967). Sie war 1929 entstanden, weil ihre Mitglieder die von der KPD-Zentrale seit 1928 vertretene ›Sozialfaschismus‹-These ablehnte. In verschiedenen Varianten besagte diese These, die Sozialdemokratie unterstütze den Faschismus bewusst oder ergänze ihn organisatorisch-politisch. Beide Oppositionsgruppen hatten, wie auch der Internationale Sozialistische Kampfbund (ISK), der Schriftsteller Heinrich Mann, die Grafikerin, Malerin und Bildhauerin Käthe Kollwitz oder der Physiker Albert Einstein für ein notwendiges Zusammengehen von Sozialdemokratie und Kommunisten gegen den Faschismus plädiert. Von regionalen Kooperationen abgesehen, etwa zwischen den Militärorganisationen der Parteien, dem Reichsbanner für die SPD und dem Roten Frontkämpferbund der KPD, die sich gegen die Überfälle der SA in vielen Städten gegenseitig unterstützten, war es zu einer solchen Kooperation zwischen KPD und SPD nicht gekommen.

Auf den 30. Januar 1933, der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, und die Bildung eines zuvor abgesprochenen Kabinetts aus NSDAP und DNVP, folgte zunächst eine kurze Übergangsperiode, in der die Arbeiterparteien und -organisationen noch nicht illegalisiert waren. KPD-Mitglieder sahen sich bereits in den ersten Februartagen mit einem verstärkten Terror von SA, SS und Stahlhelm konfrontiert. Es kam zu Demonstrationen. Bereits vor dem 30. Januar hatte die KPD ein Angebot an die SPD und die Gewerkschaften gerichtet, im Falle einer Berufung Hitlers, die Republik mit einem Generalstreik zu verteidigen. Obwohl sich innerhalb der SPD ein bedeutender Teil dafür aussprach, lehnte die SPD-Führung ab. Am 7. Februar protestierten 200.000 Menschen im Lustgarten gegen die praktische Zurücknahme der Grundrechte. Im württembergischen Mössingen sowie im damals preußischen Staßfurt (Provinz Sachsen, heute Sachsen-Anhalt) kam es zu Generalstreiks, die allerdings lokal blieben. Am 19. Februar protestierten Künstler:innen und Wissenschaftler:innen in der Berliner Kroll-Oper gegen die fortgeschrittene Zurücknahme der Presse- und Meinungsfreiheit.

Der anhaltende Terror und die Gewalt gegen alle demokratischen, pazifistischen, sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Organisationen war für die Errichtung einer faschistischen Diktatur insofern ›notwendig‹, als die meisten dieser Organisationen nicht einfach davon absahen, ihre Arbeit aufzugeben, wie es der Nazi-Begriff der „Gleichschaltung“ suggeriert. Kooperationsangebote hatte es freilich gegeben. Der Vorstandsvorsitzende des Allgemeinden deutschen Gewerkschaftsbund ADGB, Theodor Leipart (1867-1947), wendete sich im März 1933 zweimal brieflich an Hitler, um die Eingliederung des ADGB anzubieten. In ähnlicher Weise verhandelte Wilhelm Leuschner (1890-1944), seit Januar im Vorstand des ADGB, mit der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO). Der ADGB hatte die NSDAP zudem darin unterstützt, den internationalen Demonstrationstag der Arbeiterbewegung, den 1. Mai, in einen „Tag der nationalen Arbeit“ umzudeuten. Geholfen hatte dies nichts: Am 2. Mai wurden der ADGB und seine freien Gewerkschaften verboten, ihre Führer verhaftet, ihre Häuser gestürmt und beschlagnahmt. Der in Deutschland verbliebene Teil der SPD distanzierte sich am 19. Juni 1933 vom Neuen Vorwärts und vom Emigrationsvorstand der Partei und wählte mit Paul Löbe (1875-1967) einen Vorsitzenden, der sich gegenüber Hitler auf „loyale Kritik“ beschränken wollte. Auch dies half nichts. Drei Tage darauf, am 22. Juni 1933, wurde die SPD verboten.

Die Verordnungen des Reichspräsidenten zum „Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933.
Am kommenden Tag, bevor irgendeine Untersuchung des Vorfalls hätte beginnen können, erließ das Kabinett Hitler die von Reichspräsident Hindenburg, Hitler, Innenminister Frick und Justizminister Gürtner unterzeichnete „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“. Unter Berufung auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung sahen die Verfasser der Verordnung eine Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ in „kommunistische[n] staatsgefährdende[n] Gewaltakte[n]“. Die Pflege und Praxis nichtdeutscher Sprachen (Art. 113), die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person (Art. 114), die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (Art. 115), die Straffreiheit bis zur gerichtlichen Verurteilung (Art. 116), das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis (Art. 117), die Freiheit der Meinungsäußerung und Pressefreiheit (Art. 118), die Versammlungsfreiheit mit oder ohne Anmeldung (Art. 123), die freie Bildung von Vereinen und Gesellschaften (Art. 124) und die Gewährleistung von Eigentum durch die Verfassung (Art. 153) wurden formal aufgehoben und bis 1945 nicht wieder eingesetzt.
In den Betrieben, vor allem der Industrie, sollte es noch mehrere Jahre dauern, bis die Nazis ihren Kurs durchsetzten. Ohne Gewalt, Terror und Drohungen war dies nicht möglich. Die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO), deren Mitglieder zu den Akteuren bei den Bücherverbrennungen 1933 gehörten, hatte zur Jahreswende 1932/33 reichsweit nur 300.000 Mitglieder, was gerade einmal 5,2% der organisierten Arbeiter:innen und Angestellten entsprach. Die Betriebsrätewahlen im März 1933 waren von Einschüchterungen und Drohungen der Wähler sowie Verhaftungen von Betriebsräten aus den freien Gewerkschaften, etwa dem Deutschen Metallarbeiter Verband (DMV), dem Bergarbeiter-Verband oder Mitgliedern der Revolutionären Gewerkschafts-Opposition (RGO) begleitet. Auf diesem Weg erreichten die NSBO-Betriebsräte im März 1933 nach offiziellen Angaben gerade mal ein Viertel der Stimmen.

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